Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.
Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, telefonisch, per E-Mail oder via Online Schalter bestellt werden. Die Einwohnerdienste benötigen für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei den Einwohnerdiensten des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.
Verantwortliche Abteilung: