Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates vom 16. März 2025

Zufolge Rücktritts der Gemeinderätin Charlotte Hungerbühler findet am 16. März 2025 die entsprechende Ersatzwahl statt.

Vorschläge zur Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten auf die Namenliste (§ 38 StWG) sind der Gemeindekanzlei bis Montag, 20. Januar 2025, 16.30 Uhr, zu melden. Entsprechende Formulare können bei der Gemeindekanzlei angefordert, bzw. hier heruntergeladen werden.

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen.

Der Vorschlag ist von mindestens 10 im Wahlkreis wohnhaften anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. (§ 37 StWG).

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auch auf der Namenliste nicht aufgeführte Personen wählbar sind.

Der Gemeinderat