Hundewesen

Zuständigkeiten

Abteilung
Einwohnerdienste
Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde

Ab 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der Amicus registriert sein. Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet aber ebenfalls registriert werden. Die Kennzeichnung wird von den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Diese melden die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten direkt der Amicus.

Meldepflicht bei der Gemeinde

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Sie können uns die Meldung telefonisch (052 762 72 25) oder perBitte Javascript aktivieren! mitteilen.


Hundesteuern

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden ist für alle Hunde ab dem 5. Monat pro Kalenderjahr eine Hundesteuer zu entrichten. Dem Hundehalter/in wird bis spätestens März des laufenden Jahres eine Rechnung der Hundesteuerbezugsstelle zugestellt.

Die Hundesteuer beträgt:
für einen Hund CHF 80.00
für jeden weiteren im gleichen Haushalt wohnenden Hund CHF 120.00