Der Gemeindepräsident ist von Amtes wegen Vorsitzender der Exekutive und damit Ansprech- und Kontaktstelle in allen politischen Angelegenheiten. Er leitet das Präsidialamt und ist insbesondere zuständig für die Orts- und Nutzungsplanung. Er steht der Gemeindeverwaltung vor. Der Gemeindepräsident vertritt die Gemeinde nach aussen und gegenüber den Medien.